Worum es in der KI-Verordnung geht
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist der europäische Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird in Stufen anwendbar. Sie wurde durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 geändert, unter anderem beim Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme. Für Ihren Betrieb entscheidet nicht die Länge des Gesetzes, sondern die Rolle, die Sie einnehmen, und die Art des Systems, das Sie einsetzen.
Die Verordnung unterscheidet Rollen. Anbieter eines KI-Systems ist, wer es entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer ein System in eigener Verantwortung nutzt. Ein Betrieb, der einen digitalen Mitarbeiter einsetzt, ist Betreiber, sobald er es in eigener Verantwortung nutzt, und kann zusätzlich Anbieter sein, wenn er ein System selbst bereitstellt. Wer in welcher Rolle was beachten muss, ist eine Frage des Einzelfalls.
Auf dieser Seite fassen wir nur zusammen, was wir im Originaltext gelesen haben. Maßgeblich ist immer der Gesetzestext, der unten verlinkt ist. Wenn Sie Gewissheit für Ihren Fall brauchen, lassen Sie ihn fachkundig prüfen.