Datenschutz: Auftragsverarbeitung und automatisierte Entscheidungen
Neben der KI-Verordnung gilt die DSGVO. Zwei Artikel kommen in Agenten-Projekten häufig vor.
Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter). Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, arbeitet der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Die Verarbeitung folgt einem Vertrag, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt. Bei uns ist das der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den wir vor dem Start abschließen.
Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungen). Betroffene haben das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigt. Deshalb bauen wir Agenten so, dass sie vorbereiten und Vorschläge machen. Erstattungen, Kündigungen, Ablehnungen und andere Entscheidungen mit Wirkung für Personen gibt ein Mensch frei.
Zu den Daten gilt auf dieser Website bereits: Daten, die über die Business-API verarbeitet werden, werden nicht zu Trainingszwecken genutzt. Modell, Verarbeitungsort und Löschfristen halten wir pro Projekt im AVV fest.