Glossar
Besondere Kategorien:
Daten mit erhöhtem Schutzbedarf.
Manche Daten sind so sensibel, dass das Gesetz sie besonders schützt. Wer in Gesundheit, Pflege oder Beratung arbeitet, hat sie regelmäßig auf dem Tisch und sollte KI-Systeme entsprechend vorsichtig einsetzen.
Kurz gesagtBesondere Kategorien personenbezogener Daten sind Daten mit erhöhtem Schutzbedarf. Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich untersagt, Ausnahmen regelt Absatz 2. Für KI-Agenten gilt: Sensible Angaben nur nach geklärter Grundlage verarbeiten, sonst gar nicht erst abfragen.
Was besondere Kategorien sind
Die DSGVO behandelt einige Arten personenbezogener Daten gesondert. Sie stehen in Art. 9 DSGVO. Für den Alltag von Praxen, Pflege und Beratung ist vor allem die Gesundheit relevant: Art. 9 Abs. 1 untersagt grundsätzlich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Ausnahmen regelt Absatz 2. Welche weiteren Kategorien der Artikel nennt, lesen Sie im Gesetzestext nach, den wir unten verlinken.
Gesundheitsdaten sind nicht nur Diagnosen. Auch Hinweise auf Krankheit, Behandlung, Medikation, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit gehören dazu, ebenso Terminhinweise, aus denen sich eine Behandlung ableiten lässt. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, ist eine Rechtsfrage. Im Zweifel sollten Sie vorsichtig sein.
Für KI-Systeme folgt daraus ein einfaches Gestaltungsziel: Sensible Angaben sollen gar nicht erst in das System gelangen, es sei denn, die rechtliche Grundlage ist geklärt und die Verarbeitung ist technisch und organisatorisch abgesichert.
Beispiel (Terminanfragen in einer Praxis)
Fiktives Beispiel, kein Kundenfall.
Eine Praxis möchte Terminanfragen vorsortieren lassen. Das Anfrageformular enthält ein Freitextfeld „Grund des Besuchs“, in das manche Patientinnen und Patienten Beschwerden und Diagnosen schreiben. Die Praxis entscheidet nach Beratung, das Feld zu ändern: Es heißt jetzt „Art des Termins (z. B. Kontrolle, Erstgespräch)“ und enthält den Hinweis, keine Krankheitsangaben einzutragen. Der Agent liest nur Name, Telefonnummer und Wunschzeitraum.
Dieser Zuschnitt senkt das Risiko erheblich, weil sensible Angaben nicht systematisch im System landen. Ob und wie eine weitergehende Verarbeitung zulässig wäre, müsste die Praxis mit ihrer Datenschutzberatung klären.
Im Alltag bedeutet das, dass die Praxis dem Agenten keine Fragen nach Beschwerden oder Diagnosen beibringt. Er klärt Name, Wunschzeit und die Art des Termins und reicht alles andere an das Team weiter.
Gestaltungsregeln für KI in sensiblen Bereichen
- Nicht abfragen. Formulare und Gesprächsführung so gestalten, dass der Agent keine Gesundheitsangaben erfragt.
- Fernhalten. Wo Angaben unaufgefordert eintreffen, wird der Fall zur Prüfung an einen Menschen gegeben, statt sie weiter zu verarbeiten.
- Rechte begrenzen. Der Agent erhält keinen Zugriff auf Akten und Verlaufsdaten, sondern nur auf Termin- und Kontaktdaten.
- Ort und Vertrag klären. Wo sensible Daten verarbeitet werden dürfen, ist der Verarbeitungsort ausdrücklich festzulegen, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist Pflicht. Siehe Auftragsverarbeitung.
- Berufsgeheimnis beachten. In Heilberufen kommt Verschwiegenheit hinzu, siehe Berufsgeheimnis.
- Stichproben und Protokolle. Prüfen, ob sensible Angaben dennoch durchrutschen.
Abgrenzung
| Begriff | Was er meint | Wichtigster Unterschied |
|---|---|---|
| Personenbezogene Daten | Alle Angaben zu identifizierbaren Personen | Grundsätzlich verarbeitbar bei geeigneter Grundlage |
| Besondere Kategorien | Daten mit erhöhtem Schutzbedarf, darunter Gesundheitsdaten | Verarbeitung grundsätzlich untersagt, Ausnahmen in Art. 9 Abs. 2 |
| Berufsgeheimnisse | Anvertraute Geheimnisse in bestimmten Berufen | Strafrechtlich geschützt, eigene Regeln |
| Vertrauliche Geschäftsdaten | Betriebsinterna ohne Personenbezug | Schutz durch Vertrag und Sicherheit |
Die Begriffe überlappen. Eine Patientenakte enthält Gesundheitsdaten und ist zugleich durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt. Beide Schichten sind zu beachten.
Grenzen und Risiken
- Unbemerktes Durchrutschen. Menschen schreiben, was sie wollen. Freitextfelder sind die Hauptquelle ungewollter Angaben. Stichproben und klare Formularhinweise helfen.
- Rückschlüsse. Auch aus harmlosen Angaben lassen sich Schlüsse ziehen. Ein Termin bei einer Fachpraxis kann sensibel sein.
- Modellanbieter. Wo Daten an ein Sprachmodell gehen, muss der Anbieter, der Ort und der Vertrag geklärt sein.
- Falsche Sicherheit. Ein Vertrag macht eine unzulässige Verarbeitung nicht zulässig. Ob eine Ausnahme nach Absatz 2 greift, entscheidet die Rechtslage im Einzelfall.
Wir bauen Agenten für Gesundheitsdienstleister deshalb eng zugeschnitten und besprechen die Datenfrage vor allem anderen. Hinweise für diese Branche: Gesundheitswesen.
Ob in einem konkreten Einsatz eine Ausnahme greift, beurteilt Ihre Datenschutzberatung. Wir bauen so, dass der Einsatz auch ohne sensible Angaben funktioniert, damit diese Frage gar nicht erst entsteht.
Woran sich ein Betrieb orientieren kann: Drei Fragen vor dem Start
Vor jedem Projekt, das mit Menschen in Gesundheit, Pflege oder Beratung zu tun hat, stellen wir drei Fragen. Welche Daten braucht der Agent wirklich, um seine Aufgabe zu erfüllen? Lässt sich die Aufgabe auch ohne sensible Angaben lösen, etwa mit Terminzeiten statt mit Anliegen? Und was geschieht, wenn Betroffene trotzdem sensible Angaben liefern? Die Antworten bestimmen Formulare, Rechte und Ablauf.
Ein Teil des Nutzens ist ohne Gesundheitsdaten erreichbar. Terminvergabe, Erinnerungen, Wegbeschreibungen, Öffnungszeiten und die Frage, welche Unterlagen mitzubringen sind, kommen ohne sie aus. Diese Aufgaben lassen sich sauber abgrenzen und gehören zu den ersten Kandidaten für einen Pilot.
Wo sensible Angaben für den Zweck unvermeidlich sind, bleibt der Weg über eine geklärte Rechtsgrundlage, einen Vertrag mit dem Dienstleister und klare Zugriffsrechte. Diesen Weg gehen wir nur gemeinsam mit Ihrer Datenschutzberatung, nicht allein.
Schreiben Sie die Antworten auf diese Fragen auf und legen Sie sie Ihrer Datenschutzberatung vor. So wird aus einem Bauchgefühl eine nachvollziehbare Entscheidung.
Grenzen dieser Darstellung
Wir geben hier die Aussage wieder, die wir im Originaltext gelesen haben: Gesundheitsdaten dürfen nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nicht verarbeitet werden, Ausnahmen regelt Absatz 2. Welche Ausnahme für Sie in Betracht kommt, ob sie vorliegt und wie die Verarbeitung auszugestalten ist, sind Fragen für Ihre Datenschutzberatung. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Verwandte Einträge: Datenminimierung und Informationssicherheit.
Häufige Fragen
Dürfen KI-Agenten Gesundheitsdaten verarbeiten?
Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich, Absatz 2 regelt Ausnahmen. Ob eine davon für Ihren Fall passt, klären Sie mit Ihrer Datenschutzberatung. Wir gestalten Agenten so, dass sie solche Angaben gar nicht erst abfragen.
Was, wenn Patienten unaufgefordert Diagnosen schreiben?
Dann soll der Agent sie nicht weiterverarbeiten, sondern den Fall an einen Menschen geben. Hinweise im Formular und Stichproben reduzieren solche Fälle.
Sind Terminlisten einer Praxis besondere Kategorien?
Sie können Rückschlüsse auf Gesundheit zulassen. Ob und wie das rechtlich eingeordnet wird, ist eine Frage des Einzelfalls. Wir empfehlen, Terminagenten eng zuzuschneiden und die Einordnung mit Ihrer Beratung zu klären.
Hilft ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Er ist Voraussetzung für den Einsatz eines Dienstleisters, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Verarbeitung selbst zulässig ist.
Quellen und rechtlicher Rahmen
- DSGVO, Art. 9 Abs. 1 (besondere Kategorien): Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nach Absatz 1 grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regelt Absatz 2. (abgerufen 21. Oktober 2026)
- DSGVO, Art. 28 (Auftragsverarbeiter): Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, arbeitet der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Die Verarbeitung folgt einem Vertrag, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck festlegt. (abgerufen 21. Oktober 2026)
- § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen): Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder in einem anderen genannten Beruf anvertraut wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (abgerufen 21. Oktober 2026)
Die Zusammenfassungen sind sinngemäß; maßgeblich sind die verlinkten Originaltexte. Das ist ein allgemeiner Überblick zu Ihrem Umfeld, keine Rechtsberatung und keine Aussage zu Ihrem Einzelfall.
Autor: Melvin Mümken, Gründer & Technischer Leiter. Stand: 22.10.2026. Die Hinweise sind ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.