Glossar

Berufsgeheimnis:
Verschwiegenheit als Berufspflicht.

In manchen Berufen ist Vertraulichkeit mehr als Datenschutz: Sie ist Berufspflicht, teils mit Strafandrohung. Wer dort KI einsetzt, beginnt mit der Frage, was einem Dienstleister anvertraut werden darf.

Kurz gesagtDas Berufsgeheimnis verpflichtet bestimmte Berufsgruppen zur Verschwiegenheit über anvertraute Geheimnisse. Wer ein solches Geheimnis unbefugt offenbart, kann nach § 203 StGB bestraft werden. Rechtsanwälte (§ 43a Abs. 2 BRAO) und Steuerberater (§ 57 Abs. 1 StBerG) haben eigene Pflichten. Vor dem Einsatz von KI ist die Zulässigkeit zu klären.

Was das Berufsgeheimnis ist

Vertrauen ist das Kapital dieser Berufe. Wer sich einer Ärztin, einem Anwalt oder einer Steuerberaterin anvertraut, muss sich darauf verlassen können, dass das Gesagte nicht weitergegeben wird. Das Gesetz sichert dieses Vertrauen auf mehreren Ebenen ab. Das Strafrecht stellt die unbefugte Offenbarung bestimmter Geheimnisse unter Strafe, das Berufsrecht verpflichtet zur Verschwiegenheit und zur Verpflichtung der Mitarbeitenden.

Im Kern drei Normen sind für Sie relevant, wenn Sie in diesen Berufen arbeiten und KI nutzen wollen. § 203 StGB: Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder in einem anderen genannten Beruf anvertraut wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 43a Abs. 2 BRAO: Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen Mitarbeitende in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten. § 57 Abs. 1 StBerG: Steuerberater üben ihren Beruf verschwiegen aus, und die Pflicht bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist.

Diese Zusammenfassungen geben wieder, was wir in den Originaltexten gelesen haben. Die Einzelheiten, etwa wer außer den Berufsträgern erfasst ist und unter welchen Bedingungen Dienstleister eingebunden werden dürfen, regeln die Gesetze selbst. Das ist nicht Gegenstand dieser Seite.

Beispiel (Zusammenfassung eines Schriftsatzes)

Fiktives Beispiel, kein Kundenfall.

Eine Kanzlei möchte, dass ein KI-System Schriftsätze der Gegenseite zusammenfasst. Vor dem Start klärt sie drei Dinge. Erstens: Darf der Anbieter überhaupt Einblick in Mandatsinhalte erhalten, und unter welchen Voraussetzungen? Die Kanzlei lässt das von ihrer Berufsrechtsberatung prüfen. Zweitens: Sind alle Beteiligten in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet? Drittens: Lässt sich die Aufgabe auch mit anonymisierten oder geschwärzten Texten erledigen? Die Kanzlei entscheidet sich für ein lokal betriebenes System und schwärzt Namen vor der Verarbeitung.

Das Beispiel zeigt keine Empfehlung, sondern eine Denkreihenfolge: zuerst die Berufspflicht klären, dann die Technik wählen, nicht umgekehrt.

Die Denkreihenfolge lässt sich auf jede Aufgabe übertragen: erst klären, wer das Geheimnis schützt und wem es anvertraut wurde, dann, welche Daten ein System dafür tatsächlich braucht, und erst zuletzt, welche Technik sich eignet.

Berufsgeheimnis und Datenschutz im Vergleich

AspektDatenschutz (DSGVO)Berufsgeheimnis
SchutzgegenstandPersonenbezogene DatenAnvertraute Geheimnisse, auch ohne Personenbezug der Verarbeitung
DienstleisterVertrag nach Art. 28 DSGVOZusätzliche berufsrechtliche Voraussetzungen
Folgen bei VerstoßAufsichtsrechtliche FolgenAuch strafrechtliche Folgen (§ 203 StGB)
Wer prüft?Datenschutzbeauftragte, AufsichtBerufsrechtliche Beratung, Kammer

Ob ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO in diesen Berufen genügt, klärt Ihre Rechtsberatung. Beide Ebenen sind zu klären. Siehe Auftragsverarbeitung.

Gestaltungsprinzipien für KI in Berufen mit Geheimnisschutz

  • Zuerst klären, dann bauen. Zulässigkeit mit der berufsrechtlichen Beratung besprechen, bevor Daten fließen.
  • Weniger Daten. Aufgaben so schneiden, dass Mandats- oder Patienteninhalte nicht benötigt werden, siehe Datenminimierung.
  • Anonymisieren oder schwärzen. Wo Inhalte nötig sind, Namen und Identifikatoren vorher entfernen.
  • Ort und Betrieb wählen. Lokale oder besonders abgesicherte Lösungen prüfen, siehe Lokales Sprachmodell.
  • Beteiligte verpflichten. Mitarbeitende und Dienstleister vertraglich und organisatorisch einbinden, wie es das Berufsrecht verlangt.
  • Dokumentieren. Zweck, Zugriffe und Prüfschritte festhalten.

Fragen für das Gespräch mit Ihrer Beratung

Wenn Sie in einem Beruf mit Geheimnisschutz KI einsetzen möchten, hilft eine vorbereitete Liste, das Beratungsgespräch effizient zu führen. Beschreiben Sie zuerst die Aufgabe, die das System übernehmen soll, und die Daten, die es dafür bräuchte. Fragen Sie dann, ob diese Daten dem Berufsgeheimnis unterliegen und ob ein Einsatz mit externem Anbieter, mit lokalem System oder gar nicht in Frage kommt.

Fragen Sie weiter, welche vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen für Dienstleister gelten, wie Mitarbeitende zu verpflichten sind und welche Dokumentation sinnvoll ist. Klären Sie auch, was geschieht, wenn doch einmal Inhalte ins System gelangen, die nicht hineingehören: Wer wird informiert, wie wird gelöscht, wie wird der Vorfall festgehalten?

Wir stellen für dieses Gespräch gern eine technische Beschreibung bereit: welche Komponenten beteiligt sind, wo Daten liegen, wer Zugriff hat, wie Protokolle aussehen. Mit dieser Grundlage lässt sich schneller und konkreter beraten, und Sie haben für die Dokumentation einen Anhaltspunkt.

Bringen Sie zum Gespräch die konkrete Aufgabe mit, nicht nur die Frage nach KI im Allgemeinen. Mit einem Beispiel aus Ihrem Alltag lässt sich viel genauer klären, was zulässig ist und was nicht.

Was wir tun und was nicht

Wir beraten nicht zum Berufsrecht und geben keine verbindliche Auskunft, ob ein Einsatz zulässig ist. Das ist Sache Ihrer fachkundigen Beratung. Was wir leisten, ist die technische und organisatorische Umsetzung dessen, was Sie festlegen: enge Aufgabenzuschnitte, Rechte, Orte und Protokolle. Ein typischer Einstieg in diesen Branchen ist der Agent für datensparsamen Erstkontakt und Terminorganisation, der keine Mandats- oder Patienteninhalte benötigt.

Die Branchenseiten beschreiben die jeweiligen Anforderungen mit Quelle: Wirtschaftskanzleien, Steuerberatungsgesellschaften und Gesundheitswesen.

Grenzen dieser Darstellung

Diese Seite ist ein allgemeiner Überblick auf Grundlage der in den Quellen genannten Normen und keine Rechtsberatung. Wer außer den im Gesetz genannten Berufen betroffen ist, wie weit Mitarbeitende und Dienstleister einzubeziehen sind und welche Bedingungen für den Einsatz externer Systeme gelten, beantworten die Gesetze und die einschlägige Auslegung. Wenden Sie sich dazu an Ihre Kammer oder Ihre Rechtsberatung, bevor Sie ein System einsetzen.

Häufige Fragen

Darf eine Kanzlei KI nutzen?

Die Verschwiegenheit gilt auch beim Einsatz von KI. Welche Gestaltung zulässig ist, klären Sie mit Ihrer berufsrechtlichen Beratung. Wir bauen nach den Vorgaben, die Sie festlegen.

Gilt § 203 StGB auch für Mitarbeitende?

Der Wortlaut nennt Berufe und weitere Personengruppen. Wer im Einzelnen erfasst ist, ergibt sich aus dem Gesetz. Rechtsanwälte müssen Mitarbeitende nach § 43a Abs. 2 BRAO in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.

Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Er ist für den Datenschutz nötig, ersetzt aber nicht die berufsrechtliche Prüfung. Beide Ebenen sind zu klären.

Was ist mit Steuerberatern?

Nach § 57 Abs. 1 StBerG üben Steuerberater ihren Beruf verschwiegen aus. Die Pflicht bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist.

Quellen und rechtlicher Rahmen

  • § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen): Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder in einem anderen genannten Beruf anvertraut wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (abgerufen 21. Oktober 2026)
  • § 43a Abs. 2 BRAO (Verschwiegenheit): Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen Mitarbeitende in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten. (abgerufen 21. Oktober 2026)
  • § 57 Abs. 1 StBerG (Berufspflichten): Steuerberater üben ihren Beruf verschwiegen aus. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist. (abgerufen 21. Oktober 2026)
  • DSGVO, Art. 28 (Auftragsverarbeiter): Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, arbeitet der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Die Verarbeitung folgt einem Vertrag, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck festlegt. (abgerufen 21. Oktober 2026)

Die Zusammenfassungen sind sinngemäß; maßgeblich sind die verlinkten Originaltexte. Das ist ein allgemeiner Überblick zu Ihrem Umfeld, keine Rechtsberatung und keine Aussage zu Ihrem Einzelfall.

Autor: Melvin Mümken, Gründer & Technischer Leiter. Stand: 22.10.2026. Die Hinweise sind ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

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